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   BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B   

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BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B (https://dejure.org/2011,30833)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B (https://dejure.org/2011,30833)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2011 - B 12 KR 30/11 B (https://dejure.org/2011,30833)
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  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Hierzu hätte sich die Beklagte im Einzelnen mit der Argumentation des LSG auseinandersetzen und insbesondere unter Berücksichtigung der - zT vom LSG zitierten - Rechtsprechung des BSG zum Begriff des Arbeitgebers (zB BSGE 18, 190 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO; BSG SozR 2200 § 393 Nr. 12) bzw Unternehmers im Sinne des Unfallversicherungsrechts (hierzu zB BSGE 45, 279 = SozR 2200 § 723 Nr. 4) darlegen müssen, dass sich die Frage nach der Arbeitgebereigenschaft einer nur zum Schein als Betriebsinhaber im Gewerberegister eingetragenen Person nicht bereits auf deren Grundlage beantworten lässt.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Diese lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungs- bedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Diese lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungs- bedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Diese lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungs- bedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Hierzu hätte sich die Beklagte im Einzelnen mit der Argumentation des LSG auseinandersetzen und insbesondere unter Berücksichtigung der - zT vom LSG zitierten - Rechtsprechung des BSG zum Begriff des Arbeitgebers (zB BSGE 18, 190 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO; BSG SozR 2200 § 393 Nr. 12) bzw Unternehmers im Sinne des Unfallversicherungsrechts (hierzu zB BSGE 45, 279 = SozR 2200 § 723 Nr. 4) darlegen müssen, dass sich die Frage nach der Arbeitgebereigenschaft einer nur zum Schein als Betriebsinhaber im Gewerberegister eingetragenen Person nicht bereits auf deren Grundlage beantworten lässt.
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 35/84

    Testamentsvollstrecker - Beitragsentrichtung - Nachlaß - Handelsgeschäft

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 30/11 B
    Hierzu hätte sich die Beklagte im Einzelnen mit der Argumentation des LSG auseinandersetzen und insbesondere unter Berücksichtigung der - zT vom LSG zitierten - Rechtsprechung des BSG zum Begriff des Arbeitgebers (zB BSGE 18, 190 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO; BSG SozR 2200 § 393 Nr. 12) bzw Unternehmers im Sinne des Unfallversicherungsrechts (hierzu zB BSGE 45, 279 = SozR 2200 § 723 Nr. 4) darlegen müssen, dass sich die Frage nach der Arbeitgebereigenschaft einer nur zum Schein als Betriebsinhaber im Gewerberegister eingetragenen Person nicht bereits auf deren Grundlage beantworten lässt.
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